Der Universitätsrat
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat oberstes Leitungsorgan der Universität Wien.
Er setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, die für eine Funktionsperiode von fünf Jahren (aktuell bis Februar 2028) im Amt sind.
Die Mitglieder werden zu gleichen Teilen von der Universität wie von der Bundesregierung bestellt und wählen gemeinsam ein neuntes Mitglied. Der Universitätsrat fungiert in Erfüllung seiner Aufgaben auch als Schnittstelle zur öffentlichen Hand und zur Gesellschaft.
Der Universitätsrat hat aus einem Dreiervorschlag des Senats den/die Rektor/in und auf Vorschlag des/der Rektor/in die Vizerektor/innen zu wählen. Dem Universitätsrat kommt u.a. die Aufgabe zu, auf Basis von Vorschlägen des Rektorats den Organisationsplan und den Entwicklungsplan zu genehmigen. Dabei geht es um den grundsätzlichen organisatorischen Aufbau der Universität sowie um die strategische Planung der künftigen Entwicklung.
Das Büro des Universitätsrats unterstützt den Universitätsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Funktionsperiode 1.3.2023 bis 29.2.2028
Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 gemäß § 21 Abs. 6 Z 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Personen als Mitglieder in den Universitätsrat der Universität Wien gewählt:
- Prof. Dr.h.c. Jutta Allmendinger, Ph.D.
- Prof. Dr. Antje Boetius
- Prof. Jean-Pierre Bourguignon
- Prof. Dr. Peter Strohschneider
Die Bundesregierung hat am 14. Dezember 2022 gemäß § 21 Abs. 6 Z 2 Universitätsgesetz 2002 folgende Mitglieder des Universitätsrats bestellt:
Diese Mitglieder haben gemäß § 21 Abs. 6 Z 3 Universitätsgesetz 2002 zum neunten Mitglied bestellt und zur Vorsitzenden gewählt: